Verordnung (EU) 2023/2854 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung) – Amtsblatt
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Inhaltsverzeichnis
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Kapitel 1-Allgemeine Bestimmungen (Art. 1 - 2)
- Artikel 1-Gegenstand und Anwendungsbereich
- Artikel 2-Begriffsbestimmungen
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Kapitel 2-Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen (Art. 3 - 7)
- Artikel 3-Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
- Artikel 4-Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
- Artikel 5-Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte
- Artikel 6-Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten
- Artikel 7-Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
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Kapitel 3-Pflichten der Dateninhaber, die gemäß dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen (Art. 8 - 12)
- Artikel 8-Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
- Artikel 9-Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
- Artikel 10-Streitbeilegung
- Artikel 11-Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
- Artikel 12-Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
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Kapitel 4-Missbräuchliche Vertragsklauseln in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung zwischen Unternehmen (Art. 13)
- Artikel 13-Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden
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Kapitel 5-Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit (Art. 14 - 22)
- Artikel 14-Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
- Artikel 15-Außergewöhnliche Notwendigkeit der Datennutzung
- Artikel 16-Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union
- Artikel 17-Datenbereitstellungsverlangen
- Artikel 18-Erfüllung von Datenverlangen
- Artikel 19-Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union
- Artikel 20-Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen Notwendigkeit
- Artikel 21-Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter
- Artikel 22-Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Kapitel 6-Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten (Art. 23 - 31)
- Artikel 23-Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel
- Artikel 24-Tragweite der technischen Verpflichtungen
- Artikel 25-Vertragsklauseln für den Wechsel
- Artikel 26-Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
- Artikel 27-Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben
- Artikel 28-Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld
- Artikel 29-Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten
- Artikel 30-Technische Aspekte des Wechsels
- Artikel 31-Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
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Kapitel 7-Unrechtmäßiger staatlicher Zugang zu und unrechtmäßige staatliche Übermittlung von nicht-personenbezogenen Daten im internationalen Umfeld (Art. 32)
- Artikel 32-Staatlicher Zugang und staatliche Übermittlung im internationalen Umfeld
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Kapitel 8-Interoperabilität (Art. 33 - 36)
- Artikel 33-Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
- Artikel 34-Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
- Artikel 35-Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
- Artikel 36-Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen
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Kapitel 9-Anwendung und Durchsetzung (Art. 37 - 42)
- Artikel 37-Zuständige Behörden und Datenkoordinatoren
- Artikel 38-Recht auf Beschwerde
- Artikel 39-Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
- Artikel 40-Sanktionen
- Artikel 41-Mustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln
- Artikel 42-Rolle des EDIB
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Kapitel 10-Schutzrecht sui generis nach der Richtlinie 96/9/EG (Art. 43)
- Artikel 43-Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten
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Kapitel 11-Schlussbestimmungen (Art. 44 - 50)
- Artikel 44-Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung
- Artikel 45-Ausübung der Befugnisübertragung
- Artikel 46-Ausschussverfahren
- Artikel 47-Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394
- Artikel 48-Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Artikel 49-Bewertung und Überprüfung
- Artikel 50-Inkrafttreten und Geltungsbeginn