Erwägungsgrund 3

In Sektoren mit zahlreichen Kleinstunternehmen sowie Kleinunternehmen und mittleren Unternehmen im Sinne von Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission (1) (KMU) mangelt es häufig an digitalen Kapazitäten und Kompetenzen für die Erhebung, Analyse und Nutzung von Daten; zudem ist der Zugang oftmals eingeschränkt, weil ein einziger Akteur im System die Daten hält oder weil Daten oder Datendienste an sich bzw. über Grenzen hinweg nicht interoperabel sind.

  1. Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36). ↩︎