- Artikel 8-Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
- Artikel 9-Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
- Artikel 10-Streitbeilegung
- Artikel 11-Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
- Artikel 12-Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen