- Artikel 33-Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
- Artikel 34-Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
- Artikel 35-Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
- Artikel 36-Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen