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  • Datenverordnung
    • Kapitel 1 (Art. 1 - 2)
      Allgemeine Bestimmungen
      • Artikel 1
        Gegenstand und Anwendungsbereich
      • Artikel 2
        Begriffsbestimmungen
    • Kapitel 2 (Art. 3 - 7)
      Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
      • Artikel 3
        Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
      • Artikel 4
        Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
      • Artikel 5
        Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte
      • Artikel 6
        Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten
      • Artikel 7
        Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen
    • Kapitel 3 (Art. 8 - 12)
      Pflichten der Dateninhaber, die gemäß dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
      • Artikel 8
        Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
      • Artikel 9
        Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
      • Artikel 10
        Streitbeilegung
      • Artikel 11
        Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
      • Artikel 12
        Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen
    • Kapitel 4 (Art. 13)
      Missbräuchliche Vertragsklauseln in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung zwischen Unternehmen
      • Artikel 13
        Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einem anderen Unternehmen einseitig auferlegt werden
    • Kapitel 5 (Art. 14 - 22)
      Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
      • Artikel 14
        Pflicht zur Bereitstellung von Daten wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit
      • Artikel 15
        Außergewöhnliche Notwendigkeit der Datennutzung
      • Artikel 16
        Verhältnis zu anderen Pflichten zur Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union
      • Artikel 17
        Datenbereitstellungsverlangen
      • Artikel 18
        Erfüllung von Datenverlangen
      • Artikel 19
        Pflichten öffentlicher Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Einrichtungen der Union
      • Artikel 20
        Ausgleich im Falle einer außergewöhnlichen Notwendigkeit
      • Artikel 21
        Weitergabe von im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Notwendigkeiten erhaltenen Daten an Forschungseinrichtungen oder statistische Ämter
      • Artikel 22
        Amtshilfe und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
    • Kapitel 6  (Art. 23 - 31)
      Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten
      • Artikel 23
        Beseitigung von Hindernissen für einen wirksamen Wechsel
      • Artikel 24
        Tragweite der technischen Verpflichtungen
      • Artikel 25
        Vertragsklauseln für den Wechsel
      • Artikel 26
        Informationspflicht der Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten
      • Artikel 27
        Verpflichtung zum Handeln nach Treu und Glauben
      • Artikel 28
        Vertragliche Transparenzpflichten in Bezug auf den Zugang und die Übermittlung im internationalen Umfeld
      • Artikel 29
        Schrittweise Abschaffung von Wechselentgelten
      • Artikel 30
        Technische Aspekte des Wechsels
      • Artikel 31
        Spezifische Regelung für bestimmte Datenverarbeitungsdienste
    • Kapitel 7 (Art. 32)
      Unrechtmäßiger staatlicher Zugang zu und unrechtmäßige staatliche Übermittlung von nicht-personenbezogenen Daten im internationalen Umfeld
      • Artikel 32
        Staatlicher Zugang und staatliche Übermittlung im internationalen Umfeld
    • Kapitel 8 (Art. 33 - 36)
      Interoperabilität
      • Artikel 33
        Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
      • Artikel 34
        Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
      • Artikel 35
        Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
      • Artikel 36
        Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen
    • Kapitel 9 (Art. 37 - 42)
      Anwendung und Durchsetzung
      • Artikel 37
        Zuständige Behörden und Datenkoordinatoren
      • Artikel 38
        Recht auf Beschwerde
      • Artikel 39
        Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
      • Artikel 40
        Sanktionen
      • Artikel 41
        Mustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln
      • Artikel 42
        Rolle des EDIB
    • Kapitel 10 (Art. 43)
      Schutzrecht sui generis nach der Richtlinie 96/9/EG
      • Artikel 43
        Datenbanken, die bestimmte Daten enthalten
    • Kapitel 11 (Art. 44 - 50)
      Schlussbestimmungen
      • Artikel 44
        Andere Rechtsakte der Union zur Regelung von Rechten und Pflichten in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung
      • Artikel 45
        Ausübung der Befugnisübertragung
      • Artikel 46
        Ausschussverfahren
      • Artikel 47
        Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394
      • Artikel 48
        Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
      • Artikel 49
        Bewertung und Überprüfung
      • Artikel 50
        Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Kapitel 9 Anwendung und Durchsetzung

  • Artikel 37
      -  
    Zuständige Behörden und Datenkoordinatoren
  • Artikel 38
      -  
    Recht auf Beschwerde
  • Artikel 39
      -  
    Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf
  • Artikel 40
      -  
    Sanktionen
  • Artikel 41
      -  
    Mustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln
  • Artikel 42
      -  
    Rolle des EDIB
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